Nachtragsmanagement für Architektur- und Planungsbüros
TAE - Technische Akademie Esslingen e.V.Beschreibung
Architektur- und Planungsbüros prüfen im Rahmen ihrer Honorarverträge häufig die Nachträge der ausführenden Unternehmen. Allerdings ist die Nachtragsprüfung bei Bauverträgen ein komplexes Themengebiet. Nicht zuletzt seit der Einführung des Bauvertragsrechts im BGB im Jahre 2018, in dem es nicht nur verschiedene Ermittlungswege, sondern auch bestimmte Prüfgrundsätze gibt, die bestmöglich zu beachten sind. Deshalb gibt der erste Teil des Seminars zunächst einen Überblick über die verschiedenen Ermittlungswege einer Nachtragsvergütung und erläutert dann die relevanten Grundsätze der Nachtragsprüfung. Während der Abwicklung eines Bauprojekts ändert sich häufig auch der Honoraranspruch aus dem ursprünglichen Architekten- bzw. Ingenieurvertrag. Dann stellt sich für Architektur- und Planungsbüros die Frage, ob und inwieweit eigene Honorarnachträge geltend gemacht werden können. Anders als Nachträge bei Bauverträgen werden Planernachträge, insbesondere mit Projektzeitbezug, eher selten gestellt – überwiegend wegen Unsicherheit und mangelnder Kenntnis. Der zweite Teil des Seminars erläutert deshalb die rechtlichen Grundlagen und Ermittlungswege für die schlüssige Darstellung von zusätzlichen Honoraransprüchen. In beiden Seminarteilen werden praktische Beispiele zur Veranschaulichung der Zusammenhänge vorgestellt und besprochen.
Das Seminar vermittelt anschaulich, wie Nachträge bei Bauverträgen effizient geprüft und Planernachträge schlüssig gestellt werden können. Dies hilft Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, unberechtigte Nachträge abzuwehren und eigene Honoraransprüche zu sichern.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen (nur mit Berufserfahrung) anerkannt (nicht für AiP/SiP).
Architektur- und Planungsbüros, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projektleiter privater und öffentlicher Auftraggeber
Teil 1: Nachträge der Auftragnehmer prüfen
– die Ermittlungswege für die Prüfung von Sachnachträgen von ausführenden Unternehmen
– Grundsätze der Nachtragsprüfung: Wann ist ein Nachtrag prüfbar? Wann ist ein Nachtrag schlüssig?
– die Bedeutung der Urkalkulation für die Nachtragsprüfung
– Darlegungsanforderungen für die tatsächlich erforderlichen Kosten unter Berücksichtigung (angemessener) Zuschläge
– Mitwirkungspflicht der Planer bei der Prüfung von Bauzeitnachträgen?
Teil 2: eigene Nachträge schlüssig stellen
– Grundlagen für eigene Nachträge unter Berücksichtigung schuldrechtlicher, honorarrechtlicher und vertraglicher Regelungen
– Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf
– Ermittlungswege der Anspruchsdarlegung
Dienstag, 17. Oktober 2023
9.00 bis 12.15 und 13.15 bis 16.30 Uhr
Grundlagen der Nachtragsprüfung bei Bauverträgen (T. Sindermann, B. Münch)
– Einstieg: Praxisbeispiele zur gemeinsamen Erörterung
– rechtliche Grundlagen
– baubetriebliche Grundlagen, Urkalkulation
Die Ermittlungswege für die Nachtragsvergütung (T. Sindermann, B. Münch)
– vorkalkulatorische Preisfortschreibung
– tatsächlich erforderliche Kosten
– angemessene Zuschläge
Eigene Nachträge des Planers (B. Münch, T. Sindermann)
– geschuldetes Planungssoll
– Mehrleistung oder geschuldete Anpassung der Planung
– Anordnungsrecht und Vergütungspflicht des Auftraggebers
– Ermittlung des Mehrhonorars
– vertragliche Anknüpfungspunkte und Regelungsmechanismen für die Geltendmachung von Mehrleistungsansprüchen
Anregungen für die Vertragsgestaltung (B. Münc, T. Sindermann)
– Verlängerte oder gestörte Planungs-, Objektüberwachungszeit
– gesetzliche Grundlagen
– Ermittlung des Mehrhonorars
– vertragliche Möglichkeiten zur Regelung von Ansprüchen wegen Projektlaufzeitverlängerungen
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