Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Hamburg (+9 Standorte)
Dauer
Dauer 5 Tage: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Deutsch
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Beschreibung

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben des DGUV Grundsatz 303-001:

Grundlagen der Elektrotechnik

Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf Menschen, Tiere und Sachen

Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

Prüfung der Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

Grundlagen „Erste Hilfe“

Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)

Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Schriftliche Erfolgskontrolle
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Voraussetzung

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.

Die Schulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein spezifisches Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.

Im Theoriemodul werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Betriebsmitteln vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.

Nach Abschluss der Ausbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. Elektrofachkräfte als zur Prüfung befähigte Personen (§2 BetrSichV) bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).

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