Mediation statt Klage - warum nicht? Was jeder Parteianwalt im Erb-, Handels- & Gesellschaftsrecht über Mediation wissen sollte
FAU Erlangen-NürnbergBeschreibung
Mediation statt Klage - warum eigentlich nicht? Was jeder Parteianwalt im Erb - bzw. Handels- und Gesellschaftsrecht über Mediation wissen sollte
Die Diskussion um Legal Tech führt der Anwaltschaft drastisch die Veränderung des eigenen Berufsbildes vor Augen. Die anwaltliche Expertise und die eigene Veränderungsbereitschaft stehen dabei in vielerlei Hinsicht auf dem Prüfstand. Rechtsanwälte müssen ihren Mandanten – gerade den Unternehmern und den unternehmerisch Denkenden – mehr als je zuvor verdeutlichen, wo sie auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht einen Mehrwert leisten. Konflikte – insbesondere auf dem wichtigen Gebiet der Unternehmensnachfolge oder im Rahmen von Gesellschafterauseinandersetzungen – gehören dabei zur Tagesordnung. Anwälte, die auf diesem schwierigen Terrain neben ihrer fachlichen Expertise durch effizientes Konfliktmanagement zu deeskalieren wissen, können bei ihrer Mandantschaft doppelt punkten.
Der Umgang mit konsensualen Streitbeilegungsmethoden – insbesondere der Mediation – nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein: was muss ich zum Thema Mediation in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht wissen und wie kann ich gewährleisten, dass meine eigene Expertise im Rahmen der Beratung oder des Mediationsverfahrens optimal für den Mandanten zum Einsatz kommt? Mit dem Anspruch ‚Aus der Praxis für die Praxis’ eröffnet Ihnen einer der renommiertesteten deutschen Anwaltsmediatoren beim Thema ‚Mediation’ die Möglichkeit, zukünftig auch sicher auf der Klaviatur dieser Streitbeilegungsmethode spielen zu können.
Referent
Michael Plassmann, Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator, betreibt in Berlin und Münster die Mediationskanzlei Plassmann, eine Schwerpunktkanzlei für Außergerichtliches Konfliktmanagement. Michael Plassmann ist Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Berlin. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Michael Plassmann als Sachverständiger vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags angehört. Die Mediationskanzlei Plassmann wurde wiederholt vom Nachrichtmagazin FOCUS als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ auf dem Gebiet Schlichtung und Mediation ausgezeichnet.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Anerkennung § 15 FAO: Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahme-bescheinigung wird erteilt.
Kostenzusatz
Teilnahmegebühr: 150,- € (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
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Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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