Beschreibung
Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. So können Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weitergegeben und hinweisgebende Personen gleichzeitig geschützt werden. Das Seminar umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz. Er richtet sich insbesondere an Meldestellenbeauftragte, die das Hinweisgebersystem in ihrem Unternehmen betreuen bzw. künftig betreuen werden.
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Wissen schaffen, Praxis meistern, Ziele erreichen – das ist unser Motto. Wir sind der Partner der regionalen Wirtschaft Bonn/Rhein-Sieg. Als zertifizierter Bildungsträger haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen und ihre Mitarbeitenden weiterzuentwickeln. Von der Ausbildung bis hin zum...
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