Verwertung mineralischer Abfälle gemäß neuer Mantelverordnung
TAE - Technische Akademie Esslingen e.V.Verwertung mineralischer Abfälle gemäß neuer Mantelverordnung
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Beschreibung
Mehr als 16 Jahre wurde über eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle diskutiert. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat diese nun geschaffen. Sie ist in die sogenannte Mantelverordnung eingebettet, die u. a. auch Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beinhaltet, und tritt am 01.08.2023 bundesweit verbindlich in Kraft. Die bisherigen Regelungen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den speziellen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer werden dadurch vollständig ersetzt. Es handelt sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, das den bundesweit größten Abfallstrom einheitlich regelt. Die neuen Regelungen werden so ziemlich alle zukünftigen Bauprojekte in irgendeiner Weise betreffen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe, zur Verwertung von humosem Oberboden (Mutterboden) und zur Beseitigung nach Deponieverordnung. Im Seminar werden die sehr weitreichenden aktuellen Änderungen der Rechtsgrundlagen vertieft dargestellt, um den Übergang von den alten zu den neuen Regelungen zu unterstützen.
Sachverständige, Planer, Fach- und Führungskräfte im Tiefbau, Landschaftsbau und in Baubehörden
Mittwoch, 5. Juli 2023
9.00 bis 12.15 und 13.15 bis 16.30 Uhr
– rechtliche Einordnung, naturwissenschaftliche Grundlagen und Chronologie der EBV
– Inhalte der EBV im Unterschied zu den bisherigen Regeln für die Verwertung mineralischer Abfälle nach LAGA
– die Kritik einiger Verbände an einzelnen Regelungen der EBV
– die bereits anstehende Novellierung der EBV
– Übergangserlasse einzelner Bundesländer
– Erschwert die EBV zukünftig das Recycling und erhöht damit die Baukosten?
– Einordnung der EBV in das verwandte Regelwerk für die Entsorgung nach Deponieverordnung und Bundes-Bodenschutzverordnung
– mineralische Ersatzbaustoffe (MEB), Untersuchungen, Bewertungen, Klassifizierung und Einbauweisen
– Nachweispflichten, Anzeigepflichten, Katasterpflichten
– Entsorgung von mineralischen Massenabfällen außerhalb des Regelungsbereiches der EBV, insbes. Aufbruchasphalt und Beton
– Verfüllung von Abgrabungen nach Bodenschutzrecht
– Oberboden, Mutterboden als besonderer Stoff und dessen besondere Verwertungsregeln
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