Beratungsrechte des Betriebsrats
Poko-Institut Münster
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Beginn:
auf Anfrage Deutschland
Inhouse-Schulung
3,5 Tage
Kurse
Beschreibung
Beratungsrechte des Betriebsrats
Ziel
Das Betriebsverfassungsgesetz und viele weitere Gesetze sehen Beratungsansprüche des Betriebsrats vor. Über die reine Informationserteilung hinaus hat der Arbeitgeber in vielen Fällen die Verpflichtung, mit dem Betriebsrat zu erörtern, ob für die Belegschaft weniger einschneidende Maßnahmen, sinnvolle Alternativen oder der Verzicht auf die Umsetzung insgesamt in Betracht kommen. Häufig ist die Beratung die letzte – und oft einzige – Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über das Projekt ins Gespräch zu kommen. Wer hier überzeugen will, muss zum einen die Rechtslage gut kennen und zum anderen kommunikativ stark auftreten.Dieses Seminar führt Sie durch die zahlreichen Beratungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen, wie Sie sie einerseits erkennen und einfordern und andererseits effektiv im Rahmen von Verhandlungen nutzen. Im Kommunikationsteil werden u. a. anhand von Fallsituationen praxisnahe Strategien des Beratungsgesprächs erprobt. Die Zielsetzung ist, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht nur pflichtschuldig angehört wird, sondern dass seine Argumente auch in die Entscheidungsprozesse einfließen.Beratungsrechte im Betriebsverfassungsrecht Beratung bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden und technischen AnlagenBeratung bei Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und ArbeitsplätzenBeratung bei Personalplanung und BeschäftigungssicherungBeratung im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen BildungBeratung bei anstehender BetriebsänderungBeratungsrechte außerhalb des BetrVG Beratung im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)Beratung in betrieblichen SondersituationenBeratungsrechte umsetzen Information als Grundlage jeder BeratungBeratungszeitpunkt und Umfang der BeratungenWer muss für die Arbeitgeberseite erscheinen?Das Monatsgespräch als Forum für allgemeine BeratungenVorlage von beratungsrelevanten UnterlagenWeitergehende Beratung bei nicht zufriedenstellender ErstberatungDurchsetzung des Beratungsrechts bei Weigerung des ArbeitgebersKommunikative Strategien bei InteressenkonfliktenDie Rahmenbedingungen für das Beratungsgespräch bewusst setzenDie Beratung als Dialog gestalten: Zuhören, fragen, argumentierenStandpunkt und Strategie entwickelnDie Interessen des Arbeitgebers ausloten und in die Argumentation einbauenAuf unerwartete Informationen im Gespräch reagierenBeratung als schrittweise Beteiligung an EntscheidungsprozessenEinbringen von AlternativenUmgang mit schwierigen Beratungssituationen und InteressenkonfliktenWas tun bei Passivität des Arbeitgebervertreters?
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