Datenschutz im Betrieb – aktuell
Poko-Institut Münster
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Beginn:
auf Anfrage Deutschland
Inhouse-Schulung
2 Tage
Kurse
Beschreibung
Datenschutz im Betrieb – aktuell
Ziel
Im Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft getreten. Die Neuerungen treffen jedes Unternehmen jeder Branche und fordern in einer nur kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird. Denn es müssen ggf. neue Prozesse geschaffen und existierende Muster, Checklisten und Vertragsdokumente überarbeitet werden. Veränderte Datenschutzgrundsätze fordern angepasste technische und organisatorische Maßnahmen. Damit sind auch Sie als Betriebsrat gefordert.In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen in kompakter Form die Ziele und Grundsätze der DSGVO und zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Datenschutzrecht sowie deren Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Prozesse und Organisationsentwicklung auf. So erfahren Sie, was bei Ihnen in den Betrieben noch auf den Weg zu bringen ist und inwieweit Sie als Betriebsrat daran zu beteiligen sind.Ziele und Grundsätze der DSGVOGrundstruktur und UmsetzungszeitplanGeltungsbereich, ÖffnungsklauselnNeue Begriffe, Regelungen und Prozesserfordernisse im ÜberblickAuftragsdatenverarbeitung und Rahmen für internationale DatentransfersAufsichtsbehörden: Neue Zuständigkeiten, Instrumentarien und BußgelderAufgaben und Stellung des DatenschutzbeauftragtenDatenverarbeitung und Betroffenenrechte Informationsrechte, Auskunfts- und WiderspruchsrechtRecht auf Berichtigung, Löschung und EinschränkungRecht auf DatenübertragbarkeitDatenschutzorganisation und ProduktgestaltungTransparenz- und Informationspflichten, Datenschutz-FolgenabschätzungCompliance-VerpflichtungenPrivacy by Design / Privacy by DefaultNeufassung des VerfahrensverzeichnissesBeschäftigtendatenschutz und Beteiligung des BetriebsratsÄnderungen im deutschen BeschäftigtendatenschutzrechtAuswirkungen im Betrieb und Beteiligung des BetriebsratsAnforderungen der DSGVO an Betriebsvereinbarungen – können bestehende Betriebsvereinbarungen weiter genutzt werden?
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