Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung
Handwerkskammer PotsdamBeschreibung
Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung
Ziel
Kaufmännische Fachwirte übernehmen als "rechte Hand" des Meisters die kaufmännische Leitung eines Unternehmens oder werden für die Leitung einer Filiale eingesetzt. Dafür werden die Fortbildungsteilnehmer dazu befähigt, kaufmännisch-administrative Bereiche von Handwerksbetrieben eigenständig zu führen, Prozesse zu gestalten und zu kontrollieren sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter zu führen.
Handlungsbereich 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
Handlungsbereich 2: Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
Handlungsbereich 3: Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investition gestalten
Handlungsbereich 4: Personalwesen gestalten und Personal führen
Für den Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung ist der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung nach AEVO) erforderlich.
Bei Nichtvorliegen dieser Qualifikation ist eine separate Kursbuchung erforderlich. Wir bieten den Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder (AdA)" in Vollzeit und berufsbegleitend als Wochenendkurs an.
Nutzen & Mehrwert
Zielgruppe / Voraussetzungen
Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich vor allem an Personen mit einer kaufmännischen dualen Berufsausbildung, die sich für das eigenständige Führen kaufmännisch-administrativer Bereiche von Handwerksbetrieben bzw. anderer kleiner und mittlerer Unternehmen, für die Gestaltung betrieblicher Prozesse sowie Marketing und Personalführung interessieren und sich hier entsprechend qualifizieren möchten.Voraussetzungen
Die Regelvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung umfasst im Einzelnen Personen, die Folgendes nachweisen:1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige einschlägige Berufspraxis,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige einschlägige Berufspraxis,
3. den anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung,
4. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk,
5. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister oder zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker,
6. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
7. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung ist der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung nach AEVO) erforderlich.
Bei Nichtvorliegen dieser Qualifikation ist eine separate Kursbuchung erforderlich. Wir bieten den Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder (AdA)" in Vollzeit und berufsbegleitend als Wochenendkurs an.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
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